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Pfleger und Patientin

Betreuungskraft nach §53b SGB XI

Die Betreuungskräfte sollen Pflegeheimbewohnern für Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung stehen, ihnen durch ihre Anwesenheit Ängste nehmen sowie Sicherheit und Orientierung vermitteln. Betreuungs- und Aktivierungsangebote sollen sich an den Erwartungen, Wünschen, Fähigkeiten und Befindlichkeiten der Heimbewohner unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Biographie orientieren. Beispiele: Malen und basteln, handwerkliche Aufgaben und leichte Gartenarbeiten, Haustiere pflegen und füttern, Kochen und backen, Musik hören, musizieren, singen, Spaziergänge und Ausflüge etc.

Der Ausbildungsinhalt richtet sich nach den vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigten bundeseinheitlichen Richtlinien (Betreuungskräfte RI- vom 19. August 2008).

Infoblatt: Betreuungskraft nach §53b SGB XI

Die Qualifzierungsmaßnahme besteht aus drei Modulen und hat einen Gesamtumfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden sowie ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum.

Modul 1: Basiskurs Betreuungsarbeit in Pflegeheimen

  • Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion
  • Grundkenntnisse über Demenzerkrankung, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen und Alterskrankheiten
  • Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation
  • Erste Hilfe Kurs, Notfallmaßnahmen

Modul 2: Betreuungspraktikum in einem Pflegeheim

In diesem Praktikum sammeln Sie praktische Erfahrungen in der Betreuung von Menschen mit erheblichen Einschränkungen der Alltagskompetenz. Es findet in einem Pflegeheim unter Anleitung und Begleitung einer erfahrenen Pflegefachkraft für diesen Personenkreis statt.

Modul 3: Aufbaukurs Betreuungsarbeit in Pflegeheimen

  • Vertiefen der Kenntnisse, Methoden und Techniken der Kommunikation und Umgangsformen 
  • Rechtskunde
  • Hauswirtschaft und Ernährungslehre
  • spezielle Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung
  • verschiedene Bewegungsmöglichkeiten
  • Kommunikation und Zusammenarbeit mit den an der Pflege Beteiligten

Nach der Weiterbildung zur Betreuungskraft nach §53b SGB XI müssen die Teilnehmer*innen mindestens einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme absolvieren, in der das vermittelte Wissen aktualisiert wird und die eine Reflexion der beruflichen Praxis einschließt.

Die angebotenen Themen reichen beispielsweise von Sitztanz, Yoga für Senioren und Anleitung zu Hand- und Fußmassagen über Handarbeit und jahreszeitlich geprägte Aktivierungen bis zu Praxishilfen im Umgang mit multikulturellen Bewohner*innen.

 

Ausbildungsort

DAA Pflegeschule Aalen
Staatlich anerkannte Berufsfachschule für Pflege
Ulmer Straße 130/3
73431 Aalen

Information und Beratung

Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin:
Schulleitung: Sandra Wirth
Sekretariat: Iris Alkoyak und Barbara Kaiser
Telefon: 07361 49060-70
E-Mail: bfsa.aalen[at]daa.de