
Betreuungskraft nach §53b SGB XI
Der Ausbildungsinhalt richtet sich nach den vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigten bundeseinheitlichen Richtlinien (Betreuungskräfte RI- vom 19. August 2008).
Die Betreuungskräfte sollen Pflegeheimbewohnern für Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung stehen, ihnen durch ihre Anwesenheit Ängste nehmen sowie Sicherheit und Orientierung vermitteln. Betreuungs- und Aktivierungsangebote sollen sich an den Erwartungen, Wünschen, Fähigkeiten und Befindlichkeiten der Heimbewohner unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Biographie orientieren. Beispiele: Malen und basteln, handwerkliche Aufgaben und leichte Gartenarbeiten, Haustiere pflegen und füttern, Kochen und backen, Musik hören, musizieren, singen, Spaziergänge und Ausflüge etc.
Hinweis: Nach der Weiterbildung müssen die Teilnehmer mindestens einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme, in der das vermittelte Wissen aktualisiert wird und die eine Reflexion der beruflichen Praxis einschließt, absolvieren.
Informationsflyer zur Ausbildung und angebotenen Fortbildungsmaßnahmen finden Sie unten auf dieser Seite.
Infoblatt: Betreuungskraft nach §53b SGB XI